besondere Gerichtsbarkeit für Steuersachen.
Ist ein Steuerzahler auch nach dem Widerspruch gegen den Steuerbescheid seines zuständigen Finanzamtes noch nicht mit der Antwort zufrieden, kann er Klage vor dem Finanzgericht erheben. Die Finanzgerichte der Bundesländer entscheiden als einzige Tatsacheninstanz; Berufungsgerichte gibt es nicht. Der Kläger kann, um Kosten zu senken, um schriftliche Abwicklung des Verfahrens bitten, dann wird ohne mündliche Verhandlung entschieden. Beträgt der Streitwert z. B. 5 000 €, fallen ohne Urteil - bei verlorenem Prozess - 146 € Kosten an, mit Urteil 584 €. Eine Revision beim Bundesfinanzhof in München (Abkürzung BFH) als oberster Instanz der Finanzgerichtsbarkeit ist unter bestimmten Bedingungen möglich, allerdings sehr zeit- und kostenaufwendig (ein Steuerberater oder Anwalt ist nötig).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.