Unternehmen mit mehreren räumlich voneinander getrennten Zweigbetrieben (Filialen). Kennzeichnend sind eine zentrale Unternehmenspolitik (gemeinsame Preispolitik, Werbung, Ladengestaltung), ein zentrales Warenlager sowie eine einheitliche Beschaffung, Abrechnung und Kontrolle. Zu diesen Betrieben (im Lebensmitteleinzelhandel auch als Massenfilialbetriebe bezeichnet) zählen z. B. Warenhausunternehmen, Verbrauchermärkte, SB-Warenhäuser und freiwillige Ketten.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.