eine Versicherung für Brand und Löschschäden, Schäden durch Blitzschlag und Explosion sowie Anprall und Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie. Bei der Entwertungsversicherung werden indirekte Schäden (Folgeschäden) im Anschluss an die Feuerversicherung versichert.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.