Entgelte, die den Produktionsfaktoren als wirtschaftlicher Gegenwert aus dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozess zugerechnet werden wie Löhne und Gehälter dem Produktionsfaktor Arbeit (Arbeitseinkommen), Mieten oder Pachten dem Produktionsfaktor Boden (Bodeneinkommen) und Gewinne dem Produktionsfaktor Kapital. Für die Unternehmen stellen diese Faktoreinkommen Kosten dar, die als Faktorkosten bezeichnet werden. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung entsprechen alle Faktorkosten der Nettowertschöpfung, die auch als Nettoinlandsprodukt bzw. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten bezeichnet wird.
Die Faktoreinkommen werden in Kontrakteinkommen, die durch Vertrag im Voraus festgelegt sind (z. B. Lohn oder Gehalt), und Residualeinkommen, die sich zum Schluss eines Rechnungszeitraums als Restgröße ergeben (z. B. Unternehmensgewinn), unterschieden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.