Der Fahrraddiebstahl kann in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Entschädigt wird im Regelfall bis zu einem Prozent der Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz ist an folgende Bedingungen geknüpft: Das Fahrrad muss mit einem Schloss gesichert sein; Zeitpunkt des Diebstahls: 6 bis 22 Uhr; Diebstahl nach 22 Uhr: Das Fahrrad muss sich in einem Fahrradabstellraum oder in Gebrauch befinden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.