das Außerachtlassen der gebotenen Vorsicht. Nach der Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.