im Arbeitsleben ein besonderer Schutz für erwerbstätige Frauen. Neben dem Interner Link: Mutterschutzgesetz (siehe dort) gibt es für Arbeitnehmerinnen auch den Schutz vor Geschlechterdiskriminierung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Männer und Frauen am Arbeitsplatz gleichzustellen und gleich zu entlohnen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Eine Einstellung darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber eine Frau ist; Ausnahmen: »wenn das Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist« (z. B. weibliche oder männliche Schauspielerrolle). Werden Beschäftigte diskriminiert und beruflich benachteiligt, haben sie Anspruch auf Schadenersatz.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.