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Franchising | bpb.de

Franchising

ein Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines langfristigen Vertrags in Form einer vertikalen Vertriebskooperation. Das System wie bei McDonald's, Eismann oder Benetton tritt dem Kunden gegenüber einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Programm der Vertragspartner. Der Franchisegeber (McDonald's) bietet dem Franchisenehmer (Unternehmer) ein Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, verschafft ihm das Nutzungsrecht für eine Marke oder einen Firmennamen, bildet den Franchisenehmer aus und übernimmt die Verpflichtung, ihn aktiv und laufend zu unterstützen (z. B. Werbung) und das Konzept ständig weiterzuentwickeln (z. B. Sortimentspolitik). Der Franchisenehmer ist im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das angebotene Franchisepaket gegen Entgelt zu nutzen. Dazu hat er Arbeitskräfte und Kapital zu stellen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten