Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vor ungerechter oder ausbeuterischer Behandlung durch Vorgesetzte, vor rechtswidrigen Handlungen von Arbeitskollegen (z. B. Körperverletzung, Mobbing) in Schutz zu nehmen. Zur Fürsorgepflicht zählt auch, dass der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub nehmen kann.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.