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Forderungsabtretung | bpb.de

Forderungsabtretung Zession

Überlassung (Abtretung) von Forderungen aus Warenlieferungen vom Kreditnehmer auf den Kreditgeber (Bank) zur Sicherung seines Kredits. Dazu schließen Kreditgeber und Kreditnehmer einen Abtretungsvertrag (Zession) ab. Durch die Zession wird der Kreditgeber Gläubiger mit allen Rechten.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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