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Forderungen | bpb.de

Forderungen Forderungsbestand, Außenstände

Ansprüche eines Unternehmens gegenüber Geschäftspartnern. Zum Forderungsbestand zählen z. B. geleistete Anzahlungen, Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (auch Außenstände, in der Buchhaltung Debitoren genannt). Aufgrund der Rechnung besteht bei diesen Forderungen ein Guthaben gegenüber dem Kunden, sodass das Forderungskonto als Aktivkonto erscheint.

Neben einwandfreien Forderungen gibt es solche, die zweifelhaft sein können. Diese werden im Aktivkonto »zweifelhafte Forderungen« (dubiose Forderungen) nicht mit ihrem Nennwert, sondern mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Sind Forderungen uneinbringlich, weil der Kunde z. B. einen Insolvenzantrag gestellt hat, dann werden diese Forderungen abgeschrieben (»bilanzielle Abschreibungen auf Forderungen«), den ursprünglichen Erlösen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung steht damit ein entsprechender Aufwand gegenüber. Um Forderungsausfällen zukünftig vorzubeugen, wird beim Jahresabschluss eine Interner Link: Wertberichtigung (siehe dort) gebildet.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten