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Fälligkeit | bpb.de

Fälligkeit

Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung (Lieferung, Dienstleistung) verlangen kann. Ist dafür im Vertrag keine Zeit festgelegt, so kann der Leistungsempfänger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie auch sofort bewirken, z. B. bezahlen. Ist dagegen eine Zeit der Leistung bestimmt, dann kann der Gläubiger diese nicht vor Ablauf dieser Zeit verlangen, der Schuldner sie allerdings schon vorher bewirken.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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