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Fusionskontrolle | bpb.de

Fusionskontrolle Zusammenschlusskontrolle

Maßnahme zur Sicherung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs. Unternehmenszusammenschlüsse, aus denen eine marktbeherrschende Stellung entstehen könnte, sollen verhindert und der wirtschaftliche Konzentrationsprozess eingedämmt werden. In Deutschland wird die Fusionskontrolle aufgrund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) durch das Interner Link: Bundeskartellamt (siehe dort) ausgeübt. Auf europäischer Ebene obliegt die Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen der EU-Kommission.

Unternehmen müssen nach dem Kartellgesetz beabsichtigte Interner Link: Fusionen beim Bundeskartellamt anmelden, sobald festgelegte Größen, Beschäftigtenzahlen oder Marktanteile überschritten werden. Sofern durch die Fusion eine marktbeherrschende Stellung entsteht, kann ein Unternehmenszusammenschluss untersagt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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