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Fusion

Zusammenschluss von bislang eigenständigen Unternehmen zu einem wirtschaftlich und rechtlich einheitlichen Unternehmen. In Deutschland unterliegen Fusionen von Unternehmen den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) und damit der Interner Link: Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Grenzüberschreitende Unternehmenszusammenschlüsse in der Europäischen Union werden von der Europäischen Kommission kontrolliert.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Formen der Fusion unterschieden: Verschmelzung (englisch Merger) durch Aufnahme, bei der die übernehmende Gesellschaft das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft aufnimmt, und Verschmelzung durch Neubildung, bei der eine neue Gesellschaft gegründet wird, die das komplette Vermögen der sich vereinigenden Gesellschaften übernimmt. Unternehmenszusammenschlüsse beschleunigen den wirtschaftlichen Interner Link: Konzentrationsprozess (siehe dort) .

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten