im Arbeitsrecht die Verpflichtung der Tarifparteien, den Arbeitsfrieden zu wahren und während der Laufzeit eines Tarifvertrags weder zu streiken noch Arbeitnehmer auszusperren.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.