Rechtsschutzversicherung für Unternehmen, umfasst Schadensersatzrechtsschutz zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Strafrechtschutz für die Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren, Arbeitsrechtsschutz für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z. B. Kündigungsschutzklagen, Sozialversicherungsrechtsschutz für gerichtliche Streitigkeiten mit den Trägern der Sozialversicherung. Sie schützt auch die Arbeitnehmer eines Betriebes bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergeben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.