Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und auch die Unterschrift abgibt, er kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (Einzelunternehmen e. K., OHG, KG, GmbH, AG, Genossenschaft, GmbH & Co. KG) haben volle Freiheit bei der Wahl ihrer Firma. Nach dem Handelsgesetzbuch sind einige Grundsätze zu beachten: 1) Firmenöffentlichkeit, d. h. Eintrag der Firma in das Handelsregister; 2) Firmenausschließlichkeit, d. h., jede Firma am Ort muss sich von anderen in der Bezeichnung unterscheiden; 3) Firmenwahrheit, d. h., ein Firmenname darf nichts Irreführendes enthalten wie »Internationales Möbelhaus« für ein kleines Möbelgeschäft.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.