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Freistellung | bpb.de

Freistellung Beurlaubung

Befreiung von der Arbeitspflicht aus beruflichen oder persönlichen Gründen unter Fortzahlung der Bezüge im Unterschied zur Beurlaubung ohne Fortzahlung der Bezüge. Tarifvertraglich geregelte Freistellung gibt es etwa für Fortbildungsmaßnahmen, bei Verpflichtungen aus öffentlichen Ehrenämtern, bei Umzug, Eheschließung, Tod von Familienangehörigen oder auch bei Krankheit eines Kindes.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten