der Teil der öffentlichen Verwaltung, der sich mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern (Steuerverwaltung), der Vermögensverwaltung des Staates (Gebäude, Grundstücke) und der Einziehung von Gebühren und Beiträgen befasst. Dabei gibt es Bundes- und Landesbehörden. So werden Zölle durch Bundesfinanzbehörden, die Einkommen- und Umsatzsteuer durch Landesfinanzbehörden, vor Ort von dem Finanzamt verwaltet, auch wenn sie ganz oder teilweise letztlich dem Bund zufließen. Neben dem Finanzamt gibt es die Oberfinanzdirektionen, die sowohl Bundes- als auch Landesbehörden sind. An oberster Stelle der Finanzverwaltung eines Bundeslandes steht der Landesfinanzminister. Der Bundesfinanzminister repräsentiert den Bund und steht weiteren Behörden wie der Zollverwaltung vor.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.