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Freihandel | bpb.de

Freihandel Freihandelsabkommen

Grundsatz des Liberalismus, nach dem der Wohlstand aller Länder am größten ist, wenn staatliche Beschränkungen des internationalen Handels beseitigt sind (Gegenteil: Protektionismus). Der weltweite Austausch von Gütern und Dienstleistungen ist frei von Zöllen, nicht tarifären Handelshemmnissen und Devisenbewirtschaftung. Nach dem Grundgedanken des Liberalismus hemmt jeder von außen kommende Eingriff den Wirtschaftsablauf; nur ein völlig unbehinderter Handelsverkehr und ein freier Wettbewerb könne zu einer optimalen Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Volkswirtschaften mit optimaler Produktion und größtmöglichem Wohlstand für alle beteiligten Länder führen. In der Praxis werden zwischen Staaten auch Freihandelsabkommen geschlossen oder weitere Formen der wirtschaftlichen Integration gebildet (z. B. Freihandelszone, Zollunion, Wirtschafts- und Währungsunion).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten