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Europäisches Patentamt | bpb.de

Europäisches Patentamt EPA

Behörde zur Erteilung europäischer Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen. Das EPA wurde am 1. 11. 1977 eröffnet und nimmt seit 1. 6. 1978 europäische Patentanmeldungen entgegen (Sitz: München). Es ist keine EU-Institution. Neben den EU-Staaten gehören ihm auch 11 weitere europäische Länder an. Künftig soll für die EU ein Interner Link: Einheitliches Patentgericht (siehe dort) geschaffen werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten