das parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union mit Sitz in Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Seit 1979 wird es alle fünf Jahre direkt gewählt. Sein Vorläufer war die gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. In mehreren Schritten erstritt sich das EP eine deutliche Ausweitung seiner Kompetenzen, zuletzt durch den Maastrichter Vertrag und den Amsterdamer Vertrag. Heute verfügt es über eine Kompetenzausstattung, die mit derjenigen der nationalen Parlamente durchaus vergleichbar ist. Das EP hat Gesetzgebungsrechte, Haushaltsrechte und Kontrollrechte, z. B. auch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof und ein Misstrauensvotum gegen die Europäische Kommission.
Die Anzahl der Abgeordneten beläuft sich auf (2016) 751, wobei für jeden Mitgliedstaat entsprechend seiner Bevölkerungsgröße nur eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten gewählt werden kann: 96 Abgeordnete kommen aus Deutschland, 18 aus Österreich.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.