die zwischen den Mitgliedstaaten von Europäischer Union (EU) und Europäischer Freihandelszone (EFTA) vertraglich vereinbarte Integration der beiden Zusammenschlüsse zur Schaffung eines großen europäischen Binnenmarkts. Das am 2. 5. 1992 in Porto unterzeichnete Abkommen trat erst am 1. 1. 1994 in Kraft, nachdem die Schweiz eine Teilnahme durch Referendum vom 6. 12. 1992 abgelehnt hatte.
Der EWR setzt sich aus den 28 EU-Staaten und den drei EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein zusammen. Durch den Vertrag gelten auch für die EFTA-Staaten die »vier Freiheiten« des
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.