Europäische Union. Entwicklung der europäischen Integration
Europäische Union. Entwicklung der europäischen Integration
Europäische Union. Die Organe der Europäischen Union
Europäische Union. Die Organe der Europäischen Union
Der erste Schritt zu einer wirtschaftlichen Integration in Westeuropa war die Schaffung der
Mit dem Beitritt von Dänemark, Großbritannien und Irland zu den Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) 1973 hat die EG eine wesentliche Stärkung erfahren. Im Sprachgebrauch setzte sich für die rechtlich weiterhin selbstständigen Europäischen Gemeinschaften die zusammenfassende Bezeichnung »Europäische Gemeinschaft« (EG) durch. Seit dem 1. 1. 1981 gehören auch Griechenland, seit 1986 Portugal und Spanien der EG an. Auf ihrem Gipfeltreffen in Maastricht im Dezember 1991 billigten die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten den Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag). Mit Inkrafttreten dieses Vertrages am 1. 11. 1993 wurde die EWG offiziell in Europäische Gemeinschaft umbenannt, der EWG-Vertrag in EG-Vertrag. 1995 erweiterte sich die EG um Finnland, Österreich und Schweden. Im politischen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung Europäische Union (EU) durchgesetzt, auch wenn inhaltlich und rechtlich nur der Teilbereich der EG gemeint ist. Der im Juni 1997 beschlossene und 1999 in Kraft getretene Amsterdamer Vertrag und der 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza führen die Reform der EU fort. Mit der sogenannten Osterweiterung traten zum 1. 5. 2004 zehn weitere Staaten der EU bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern. Zum 1. 1. 2007 erweiterte sich die EU nochmals um Bulgarien und Rumänien, zum 1. 7. 2013 um Kroatien, sodass sie nun 28 Staaten umfasst.
Insbesondere durch die Erweiterung auf 28 Mitglieder sind eine Reihe institutioneller Fragen aufgeworfen worden. Lösungsansätze finden sich im Vertrag von Lissabon, auf den sich die EU-Staaten nach der 2007 gescheiterten EU-Verfassung geeinigt haben. Dieser sieht u. a. eine Reform der Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission, einen dauerhaften EU-Ratspräsidenten, eine Stärkung des Europäischen Parlaments, eine Grundrechtscharta sowie den Übergang von Einstimmigkeitsentscheidungen zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat vor. Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wurde zum 1. 9. 2009 abgeschlossen. Am 23. 6. 2016 hat die britische Bevölkerung für den Austritt Großbritanniens aus der EU, den
Die Ziele der EU, die zum Teil bereits verwirklicht sind, lassen sich wie folgt umschreiben: Die Förderung eines ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durch Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen, dem
Organe der EU sind die
Der Europäische Haushalt, die Ausgaben und Einnahmen der EU, unterscheidet sich grundlegend von öffentlichen Haushalten ihrer Mitglieder. So hat die EU keine Finanzhoheit, kann ihre Einnahmen nicht unmittelbar als Steuern erheben und darf sich nicht verschulden. Die Gelder werden vielmehr von den einzelnen Mitgliedstaaten erhoben und dann der EU zur Verfügung gestellt. Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 1) alle Zölle und ähnlichen Abgaben wie Abschöpfungen, die an den Außengrenzen der EU bei der Einfuhr erhoben werden; 2) Umsatzsteuereinnahmen: Die Mitgliedstaaten haben einen Prozentanteil (2016: 0,3 %) der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer an die Union abzuführen. 3) Wenn diese Einnahmen die vereinbarte Höchstgrenze der Ausgaben nicht erreichen, wird der Rest durch einen Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) erhoben. Die BNE-Eigenmittel machen seit 2004 etwa zwei Drittel der Einnahmen aus. Die EU-Eigenmittel insgesamt dürfen nicht mehr als 1,23 % des BNE der Gemeinschaft betragen. Auf der Ausgabenseite dominieren die Zahlungen im Rahmen der
Anschrift: Europäische Kommission Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Unter den Linden 78, 10117 Berlin; Telefon: 030 22802000; Internet: www.europa.eu.int.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.