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Europäische Union | bpb.de

Europäische Union EU

Europäische Union. Die Zuständigkeiten der EU

Europäische Union. Entwicklung der europäischen Integration

Europäische Union. Die Organe der Europäischen Union

Der erste Schritt zu einer wirtschaftlichen Integration in Westeuropa war die Schaffung der Interner Link: Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (siehe dort). Gründungsmitglieder der Montanunion waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der zweite Schritt war die Gründung der Interner Link: Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (siehe dort) durch die sechs Mitgliedsländer der Montanunion. Der EWG-Vertrag trat am 1. 1. 1958 in Kraft. Zusammen mit der EWG wurde die Interner Link: Europäische Atomgemeinschaft (siehe dort) gegründet.

Mit dem Beitritt von Dänemark, Großbritannien und Irland zu den Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) 1973 hat die EG eine wesentliche Stärkung erfahren. Im Sprachgebrauch setzte sich für die rechtlich weiterhin selbstständigen Europäischen Gemeinschaften die zusammenfassende Bezeichnung »Europäische Gemeinschaft« (EG) durch. Seit dem 1. 1. 1981 gehören auch Griechenland, seit 1986 Portugal und Spanien der EG an. Auf ihrem Gipfeltreffen in Maastricht im Dezember 1991 billigten die Staats- und Regierungschefs der EG-Staaten den Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag). Mit Inkrafttreten dieses Vertrages am 1. 11. 1993 wurde die EWG offiziell in Europäische Gemeinschaft umbenannt, der EWG-Vertrag in EG-Vertrag. 1995 erweiterte sich die EG um Finnland, Österreich und Schweden. Im politischen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung Europäische Union (EU) durchgesetzt, auch wenn inhaltlich und rechtlich nur der Teilbereich der EG gemeint ist. Der im Juni 1997 beschlossene und 1999 in Kraft getretene Amsterdamer Vertrag und der 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza führen die Reform der EU fort. Mit der sogenannten Osterweiterung traten zum 1. 5. 2004 zehn weitere Staaten der EU bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern. Zum 1. 1. 2007 erweiterte sich die EU nochmals um Bulgarien und Rumänien, zum 1. 7. 2013 um Kroatien, sodass sie nun 28 Staaten umfasst.

Insbesondere durch die Erweiterung auf 28 Mitglieder sind eine Reihe institutioneller Fragen aufgeworfen worden. Lösungsansätze finden sich im Vertrag von Lissabon, auf den sich die EU-Staaten nach der 2007 gescheiterten EU-Verfassung geeinigt haben. Dieser sieht u. a. eine Reform der Größe und Zusammensetzung der Europäischen Kommission, einen dauerhaften EU-Ratspräsidenten, eine Stärkung des Europäischen Parlaments, eine Grundrechtscharta sowie den Übergang von Einstimmigkeitsentscheidungen zu Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat vor. Die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wurde zum 1. 9. 2009 abgeschlossen. Am 23. 6. 2016 hat die britische Bevölkerung für den Austritt Großbritanniens aus der EU, den Interner Link: Brexit (siehe dort), gestimmt.

Die Ziele der EU, die zum Teil bereits verwirklicht sind, lassen sich wie folgt umschreiben: Die Förderung eines ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durch Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen, dem Interner Link: Europäischen Binnenmarkt (siehe dort), durch Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, Abstimmung der Außen- und Sicherheitspolitik und der Innenpolitik sowie durch Errichtung einer Interner Link: Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (siehe dort) mit einer einheitlichen Währung. Die nationalen und regionalen Identitäten sollen dabei gewahrt bleiben.

Organe der EU sind die Interner Link: Europäische Kommission (siehe dort) , der Interner Link: Europäische Rat (siehe dort) und der Interner Link: Ministerrat (siehe dort) sowie das Interner Link: Europäische Parlament (siehe dort), die in der Rechtsstellung zusammenwirken, ferner der Interner Link: Europäische Gerichtshof (siehe dort) sowie der Interner Link: Europäische Rechnungshof (siehe dort).

Der Europäische Haushalt, die Ausgaben und Einnahmen der EU, unterscheidet sich grundlegend von öffentlichen Haushalten ihrer Mitglieder. So hat die EU keine Finanzhoheit, kann ihre Einnahmen nicht unmittelbar als Steuern erheben und darf sich nicht verschulden. Die Gelder werden vielmehr von den einzelnen Mitgliedstaaten erhoben und dann der EU zur Verfügung gestellt. Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 1) alle Zölle und ähnlichen Abgaben wie Abschöpfungen, die an den Außengrenzen der EU bei der Einfuhr erhoben werden; 2) Umsatzsteuereinnahmen: Die Mitgliedstaaten haben einen Prozentanteil (2016: 0,3 %) der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer an die Union abzuführen. 3) Wenn diese Einnahmen die vereinbarte Höchstgrenze der Ausgaben nicht erreichen, wird der Rest durch einen Anteil am Bruttonationaleinkommen (BNE) erhoben. Die BNE-Eigenmittel machen seit 2004 etwa zwei Drittel der Einnahmen aus. Die EU-Eigenmittel insgesamt dürfen nicht mehr als 1,23 % des BNE der Gemeinschaft betragen. Auf der Ausgabenseite dominieren die Zahlungen im Rahmen der Interner Link: Europäischen Agrarpolitik (siehe dort) und die strukturpolitischen Maßnahmen, die Ausgaben der Interner Link: Strukturfonds (siehe dort).

Anschrift: Europäische Kommission Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Unter den Linden 78, 10117 Berlin; Telefon: 030 22802000; Internet: www.europa.eu.int.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten