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Europäische Kommission | bpb.de

Europäische Kommission

Jean-Claude Juncker

Europäische Kommission

Der 1954 geborene luxemburgische Politiker und Jurist ist seit 1. 11. 2014 Präsident der Europäischen Kommission und Nachfolger von José Manuel Barroso. Seit 1974 ist Juncker Mitglied der Christlich Sozialen Volkspartei (CSV) seines Landes, seit 1984 Mitglied des Parlaments. Von 1989 bis 2009 war er Finanzminister von 1995 bis Ende 2013 Premierminister Luxemburgs. Von 2005 bis 2013 war er zudem erster ständiger Vorsitzender der Euro-Gruppe.
Bei den Europawahlen 2014 kandidierte der überzeugte Europäer Juncker als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei (EVP) für das Amt des Kommissionspräsidenten. Die EVP errang die meisten Sitze bei den Wahlen und Juncker wurde am 15. 7. 2014 vom Europaparlament auf Vorschlag des Europäischen Rats gemäß dem Lissabon-Vertrag ins Amt gewählt.

das Kollegium der 28 Kommissare (einschließlich ihres Präsidenten) und der ihnen unterstellte Verwaltungsapparat mit Hauptsitz in Brüssel. Die Kommission ist die Exekutive der Europäischen Union und damit eines der wichtigsten Organe der EU. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Kommissar. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Während der Amtszeit dürfen sie keine Anweisungen einer Regierung oder einer anderen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen. Sie sind also unabhängig und unterliegen keinen Weisungen ihrer Regierungen. Die Verwaltung ist in 33 Generaldirektionen gegliedert, etwa vergleichbar den Ministerien eines Staates. Zurzeit sind rund 33 000 Bedienstete bei der Kommission beschäftigt. Einer der Kommissare ist als Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik zugleich Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender im Ministerrat für Auswärtige Angelegenheiten (Doppelfunktion).

In den Gründungsverträgen der EU ist vereinbart, dass allein die Kommission Entwürfe für europaweit geltende Gesetze (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) formulieren und vorlegen darf, da nur sie frei von nationalen Interessen dem europäischen Interesse verpflichtet ist. Die Kommission macht Vorschläge für Gesetze, die vom Interner Link: Europäischen Rat (siehe dort) und dem Interner Link: Europäischen Parlament (siehe dort) verabschiedet werden können. Sie stellt als ausführendes Organ den Vorentwurf des Haushalts der Europäischen Union auf, wirkt mit bei den weiteren Beratungen bis zur Verabschiedung und verwaltet dieInterner Link: Strukturfonds (siehe dort) . Die Europäische Kommission hat darüber zu wachen, dass die Verträge und das EU-Recht eingehalten werden; sie wird deshalb »Hüterin der Verträge« genannt. Die Kommission ist zwar keine den Regierungen der EU-Staaten vergleichbare »europäische Regierung«, vertritt die EU aber nach außen, indem sie z. B. Handelsabkommen mit Ländern und Ländergruppen aushandeln kann und durch ihren Präsidenten auch bei wichtigen Organisationen wie den Interner Link: G-8-Staaten (siehe dort) vertreten ist.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten