Die Grundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik, Abkürzung GAP, wurden Ende der 1950er-Jahre geschaffen. Damals war die Kriegszeit mit Hunger und Lebensmittelknappheit noch in lebhafter Erinnerung. Schon vor der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hatten viele europäische Staaten Marktordnungen zum Schutz ihrer Landwirtschaft geschaffen. Ein Ausgleich der Interessen von Bauern (möglichst hohe Erzeugerpreise) und Nichtbauern (möglichst niedrige Verbraucherpreise) ist in Industriestaaten durch freie Preisbildung nicht möglich. Die auf dem freien Markt und bei freier Einfuhr erzielbaren Preise für einheimische landwirtschaftliche Produkte würden die hiesigen Erzeugerkosten nicht decken. Deshalb wird der Agrarmarkt in allen hoch industrialisierten Staaten durch Marktordnungen reguliert. Sie legen beispielsweise Mindestpreise für Agrarprodukte fest und garantieren den Bauern die Abnahme ihrer Erzeugnisse zu diesen Preisen.
Der hohe Anteil der Agrarausgaben am EU-Haushalt bedingt durch die Kosten der Agrarmarktordnung sowie internationale Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsrunden (Abbau der Preisstützung, Senkung von Einfuhrzöllen und Ausfuhrbeihilfen) führten zu einer Strukturänderung der GAP weg von Markt- und Preisstützung hin zur direkten Einkommensstützung. Durch die Agrarreformen 2000 und 2003 sollen einerseits die Marktordnungsausgaben zugunsten von Direktzahlungen deutlich reduziert werden. Andererseits hat die Entwicklung des ländlichen Raums angesichts der erreichten Selbstversorgung der EU sowie des Schutzes der natürlichen Umwelt und einer ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft an Bedeutung in der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.