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Erfüllungsort | bpb.de

Erfüllungsort gesetzliche Erfüllungsort, vertragliche Erfüllungsort

der Leistungsort. An diesem Ort hat der jeweilige Schuldner seine Leistung zu erbringen, d. h., der Lieferant hat seine Ware bereitzustellen, der Käufer das Geld bereitzuhalten.

Der gesetzliche Erfüllungsort ist der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners (für die Ware der Geschäftssitz des Lieferers, für die Zahlung der Wohnsitz des Käufers). Der vertragliche Erfüllungsort wird durch Vereinbarung festgelegt, z. B. »Erfüllungsort für beide Teile ist Kassel«.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten