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Entwicklungshilfe | bpb.de

Entwicklungshilfe Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftlicher Zusammenarbeit

Entwicklungshilfe. Öffentliche Entwicklungshilfe in Mrd. US-Dollar und in Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2014

Gesamtheit aller staatlichen und privaten Maßnahmen, die von Industrieländern und internationalen Organisationen (z. B. Weltbank) zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung von Entwicklungsländern getroffen werden. Statt von Entwicklungshilfe wird auch von Entwicklungszusammenarbeit oder wirtschaftlicher Zusammenarbeit gesprochen. Die Bedürfnisse der Entwicklungsländer beziehen sich vor allem auf Beratungshilfe (z. B. durch Entwicklungshelfer wie Ingenieure, Ärzte) und technische Hilfe (Bereitstellung von Fachleuten, technischen Hilfsmitteln, Material und Ausbildungsmöglichkeiten für einzelne Projekte), auf ihre Beteiligung am internationalen Warenaustausch (Handelshilfe), auf finanzielle Unterstützungsmaßnahmen (Kapitalhilfen) sowie auf Nahrungsmittelhilfe und humanitäre Hilfe in Notsituationen (z. B. Erdbeben, Dürrekatastrophen).

Der Entwicklungshilfe-Ausschuss der OECD (Development Assistance Commitee, Abk. DAC) führt seit 1962 eine Liste über die Empfängerländer öffentlicher Entwicklungshilfe und den Umfang der Zahlungen. Aufgabe des DAC ist auch die Überprüfung, ob alle DAC-Länder 0,7 % ihres Bruttoinlandsprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe aufwenden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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