das Recht aller Arbeitnehmer und Auszubildenden (auch der kurzfristig und geringfügig Beschäftigten), im Krankheitsfall (bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit) sechs Wochen lang von seinem Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt in Höhe von 100 % weitergezahlt zu bekommen (Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab der siebten Woche hat die Krankenkasse bei Fortbestehen der Krankheit
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.