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Entfernungspauschale | bpb.de

Entfernungspauschale Pendlerpauschale

pauschaler Betrag, der bei der Lohn- und Einkommensteuer als Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeit steuermindernd geltend gemacht werden kann, soweit der Arbeitgeber Fahrtkosten nicht erstattet. Die von der Art des benutzten Verkehrsmittels unabhängige Pauschale beträgt 0,30 € je Entfernungskilometer (einfache Fahrtstrecke). Sie kann seit 2009 wieder ab dem 1. Kilometer beansprucht werden. Bis zu einem Betrag von 4 500 € sind besondere Nachweise (z. B. Tankquittungen, Fahrkarten) nicht notwendig.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten