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Einlagensicherung | bpb.de

Einlagensicherung

durch Garantien Dritter gewährleistete Absicherung der Bankkunden gegen den Verlust ihrer Einlagen für den Fall, dass ihr Kreditinstitut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Für die einzelnen Bankgruppen bestehen unterschiedliche Systeme, die von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Umlagen bzw. Einzahlungen der ihnen angehörenden Institute finanziert werden. Dabei sind die Einlagensicherungssysteme der Sparkassen und Kreditgenossenschaften darauf ausgerichtet, die Bank zu erhalten (Institutssicherung als indirekter Einlegerschutz), während der Garantiefonds des Bundesverbandes der deutschen Banken die Einlagen der Gläubiger unmittelbar sichert. Durch den Einlagensicherungsfonds werden Einlagen von Kunden bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstituts gegen Verluste gesichert. Nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland und den EU-Staaten beträgt seit 2011 die Mindestdeckung 100 000 €. Eine harmonisierte Einlagensicherung ist geplant.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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