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Energiesteuer | bpb.de

Energiesteuer

Energiesteuer. Steueraufkommen und Steuersätze für Benzin und Diesel

zusammenfassende Bezeichnung für sämtliche Steuern auf Energieerzeugnisse wie Kraftstoffe (v. a. Benzin, Diesel) und Heizstoffe (v. a. Heizöl, Erdgas). Am 1. 8. 2006 trat das Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes (Energiesteuergesetz) in Kraft. Die bis dahin geltenden Regelsteuersätze für die verschiedenen Energieträger änderten sich dabei nicht. So liegt die Steuer auf Benzin seit 1. 1. 2003 bei 65,45 Cent je Liter, auf Diesel bei 47,04 Cent je Liter, auf leichtem Heizöl bei 61,45 Cent je Liter. Das Aufkommen der vormaligen Interner Link: Mineralölsteuer (siehe dort) von (2015) rund 40 Mrd. € steht dem Bund zu; sie wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Steuerlich gefördert werden u. a. Biokraftstoffe; steuerlich besonders entlastet wird die Land- und Forstwirtschaft bei der Verwendung von Dieselkraftstoff (Agrardiesel) sowie der öffentliche Personennahverkehr. Daneben besteht die Interner Link: Stromsteuer (siehe dort) fort.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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