eine Personensteuer, bei der das Einkommen des Steuerzahlers Quelle, Objekt und Bemessungsgrundlage ist. Ihr unterliegen das Gehalt, der Lohn, Zinsen, Mieten und Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit. Steuerpflichtig sind natürliche Personen (z. B. Arbeitnehmer, Gewerbetreibende). Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, bei Personengesellschaften wird jeder Gesellschafter als natürliche Person besteuert. Auch die
Die Einkommensteuer knüpft an die Einkommensentstehung an und bemisst sich nach der Höhe des Gesamteinkommens des Steuerpflichtigen (sieben Einkunftsarten), berücksichtigt allerdings dessen steuerliche Leistungsfähigkeit gemäß dem
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Personen (auch Ausländer), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alle Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ein Sänger aus den USA, der in Deutschland auftritt, muss daher nur seine Gage versteuern.
Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Löhne, Gehälter) wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben; der Arbeitgeber behält sie ein und führt sie an das Finanzamt ab (Steuerabzugsverfahren). Weiterhin wird die Einkommensteuer nach Ablauf des jeweiligen Jahres nach dem Einkommen veranlagt. Dazu muss der Steuerpflichtige bei seinem Finanzamt eine
Zur Einkommensteuer treten die Belastungen durch den
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.