der steuerliche Wert für Grundstücke und Gewerbebetriebe, der für mehrere Steuerarten wie Grund-, Gewerbe- und Erbschaftsteuer als einheitliche Besteuerungsgrundlage herangezogen wird. Beim Grundvermögen werden unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert bewertet; das ist der Wert, der normalerweise bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.