die (richtige) Zuordnung in eine Lohn- bzw. Gehaltstarifgruppe. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten unterliegt die Eingruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.