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Einfuhrumsatzsteuer | bpb.de

Einfuhrumsatzsteuer

auf Einfuhren erhobene Steuer.

Sie hat das Ziel die aus anderen Ländern eingeführten Waren, die dort von der Interner Link: Umsatzsteuer (siehe dort) entlastet sind, der Besteuerung in unserem Land anzugleichen. Damit werden auch gleiche Wettbewerbsverhältnisse zwischen Waren aus dem In- und Ausland hergestellt. Der Handel innerhalb der Europäischen Union ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, da die EU umsatzsteuerlich Inland ist. Beim Warenverkehr mit Drittländern (Nicht-EU-Gebiet), z. B. Schweiz, Japan, USA, wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll erhoben. Der Steuersatz für Einfuhren ist der gleiche wie für Umsätze im Inland: 19 % allgemein, 7 % ermäßigt. Grundlage für die Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Interner Link: Zollwert (siehe dort) .

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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