Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Diebstahl von versicherten Sachen aus versicherten Räumlichkeiten durch Einbruch, Raub oder Vandalismus begangen wurde. Wertpapiere und Wertsachen sind nur dann versichert, wenn sie sich in verschlossenen Behältnissen befinden, die eine erhöhte Sicherheit bieten. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, welche von Personen vorsätzlich herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Die Einbruchdiebstahlversicherung ist meist Teil der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.