Vereinbarung darüber, dass der Verkäufer einer Sache so lange Eigentümer bleibt, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Kommt der Schuldner in Zahlungsverzug, dann hat der Lieferant das Recht, die Ware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.