ein Mittel der staatlichen
In der EU wurde der Emissionshandel (EU-Emissionshandelssystem, EU-Emission Trading Scheme, Abkürzung EU-ETS) für CO2 und andere klimawirksame Gase zum 1. 1. 2005 eingeführt. Der EU-Emissionshandel geschieht in verschiedenen Handelsphasen: Die Pilotphase I lief von 2005 bis 2007, Phase II von 2008 bis 2012; in der Phase III (2013-20) werden die Emissionszertifikate nicht mehr national ausgegeben, sondern zentral durch die Europäische Kommission. Damit sollen die im Kyoto-Protokoll 1997 eingegangenen Verpflichtungen und in den nachfolgenden UN-Klimakonferenzen (zuletzt 2015 in Paris) beschlossenen Vereinbarungen umgesetzt werden.
Die Emissionszertifikate wurden von den einzelnen Staaten zu Beginn der ersten Phase durch Zuteilung an Unternehmen, die Treibhausgase verursachen, wie Unternehmen der Stromerzeugung, der Eisen- und Stahlverhüttung, der Glas-, Keramik-, Papier- und Zelluloseproduktion oder Raffinerien kostenlos vergeben. Ein geringerer Teil der Zertifikate konnte durch Versteigerung von den zu Beginn einbezogenen Unternehmen erworben werden. Im Jahr 2013 wurde der Emissionshandel auf weitere Industrien wie die chemische Industrie und die Unternehmen der Mineralfaserindustrie ausgedehnt. Stromerzeuger müssen ab 2013 alle Emissionszertifikate erwerben. Mit Beginn der dritten Phase werden die Emissionsrechte nicht mehr national, sondern durch die Europäische Kommission vergeben und zum größten Teil versteigert. Die Zertifikate können anschließend an elektronischen Börsen (z. B. London, Leipzig, Wien) oder direkt zwischen den Unternehmen gehandelt werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.