ein wirtschaftspolitisches Vorgehen, bei dem im Sinne des Keynesianismus eine Stärkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage zur Belebung der Konjunktur über höhere Staatsausgaben erreicht werden soll, auch wenn dadurch Fehlbeträge (Defizite) im öffentlichen Haushalt entstehen. Der Staat soll dabei in einer Phase des konjunkturellen Abschwungs mit steigender Arbeitslosigkeit und sinkender Auslastung der Unternehmen die öffentlichen Ausgaben erhöhen und Steuern senken, um damit die Nachfrage anzukurbeln. Dabei entstehende Defizite im Staatshaushalt sollen durch die Auflösung von Guthaben, die im konjunkturellen Aufschwung bei der Zentralbank angelegt wurden (Konjunkturausgleichsrücklage) oder durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt, also durch Erhöhung der öffentlichen Schulden, finanziert werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.