Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Deckungsstock | bpb.de

Deckungsstock (Deckungsstockfähigkeit)

in der Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung derjenige Vermögensteil, der in erster Linie zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherten bestimmt ist. Er wird vom übrigen Vermögen getrennt verwaltet und dient als Gegenposten zu den Deckungsrückstellungen, welche für die erwarteten Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen gegenüber den Versicherten gebildet werden.

In den Deckungsstock können nur vom Gesetzgeber als deckungsstockfähig anerkannte Vermögensgegenstände aufgenommen werden (Deckungsstockfähigkeit). Für die Überwachung des Deckungsstocks ist ein Treuhänder zu benennen. Für den Aufbau des Deckungsstocks gelten strenge Anlagevorschriften, die den Grundsätzen der Streuung, Sicherheit und Rentabilität Rechnung tragen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

Weitere Inhalte

Finanzwirtschaft

Institutionelle Anleger

Der Anteil der Banken am Finanzmarkt nimmt ab. Ihren ehemaligen Platz nehmen Versicherungen ein: Sie sind die größten Kapitalanleger in Deutschland und die bedeutendste Käuferin von Aktien.

Artikel

Das französische Sozialsystem

Der vergleichsweise junge französische Sozialstaat gilt aufgrund seines hohen Leistungsniveaus als nationale Errungenschaft. Sinkendes Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit haben jedoch in den…

Hintergrund aktuell

Neue Gesetze 2013

Praxisgebühr, Freibetragsgrenze, EEG-Umlage: Zum 1. Januar 2013 sind viele neue Gesetze in Kraft getreten.