abgabenfreier Verkauf von Waren außerhalb eines Zollgebietes, also hinter der Zollkontrolle in Flughäfen, auf internationalen Flügen im Luftraum, außerhalb der Hoheitsgewässer oder in Zollausschlussgebieten, z. B. Freihäfen. Innerhalb der Europäischen Union ist der zollfreie Einkauf auf Flughäfen und in Flugzeugen ab 1. 7. 1999 entfallen. Für Reisende in Länder außerhalb der EU geht Dutyfree nach dem 1. 7. 1999 genauso weiter wie bisher. Des Weiteren dürfen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der EU folgende Zollfreimengen (Reisefreigrenzen) eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Wein, sonstige Waren (auch Kosmetik) bis zu einem Warenwert von 300 € (bei See- und Flugreisen 430 €).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.