Gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist das Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung durch eine Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. Die Doppelkarte in Papierform wurde 2008 ersetzt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.