Besitzt ein Bürger Deutschlands beispielsweise Aktien einer schweizerischen Gesellschaft und diese zahlt ihm Dividende, dann zieht ihm der schweizerische Staat 35 % Steuer ab. Müsste der Bürger diese Kapitaleinkünfte in Deutschland noch einmal versteuern, dann würde er somit doppelt besteuert. Deshalb sind zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen worden: Die im Ausland entrichteten Steuern können auf die Steuerschuld im Inland angerechnet werden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.