ein Kredit, den der Kreditnehmer durch Verkauf von Interner Link: Wechseln (siehe dort) bis zur festgelegten Kreditgrenze in Anspruch nehmen kann. Das Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel an und gewährt damit dem Verkäufer der Wechsel für die Zeit vom Ankaufstag bis zum Verfalltag einen Kredit. Der Verkäufer erhält den Barwert des Wechsels, den Wert des Wechsels am Ankaufstag, gutgeschrieben. Die Differenz zwischen dem Barwert und dem Nennwert, dem Wert des Wechsels am Verfalltag, ist der Zins für den Kredit. Er heißt Diskont. Bei der Diskontierung werden die Zinsen kalendermäßig genau berechnet und von der Wechselsumme abgezogen. Der Diskontsatz ist der Zinssatz, der den Geschäftsbanken für die Kreditierung der Wechselsumme in Rechnung gestellt wird. Da die Banken ihre Konditionen für Wechseldiskontkredite auf der Basis des Diskontsatzes festlegen, wird eine Veränderung dieses Zinssatzes in der Regel unmittelbar an die Wechseldiskontkredite beantragenden Bankkunden weitergegeben.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.