Der Arbeitgeber schließt zugunsten eines Mitarbeiters eine Lebens- oder private Rentenversicherung ab und zahlt die Prämien selbst (arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung) oder er schafft die Möglichkeit für seine Mitarbeiter im Rahmen der Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung). In beiden Fällen werden die Prämien vom Arbeitgeber »direkt« an die Versicherungsgesellschaft überwiesen. Die Direktversicherung ist eine Form der
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.