Steuern, die beim Steuerpflichtigen (Steuerschuldner) direkt erhoben werden. Steuerzahler und Steuerträger, das ist die Person, die durch die Steuer tatsächlich belastet wird, sind hier dieselbe Person. So wird die Einkommen-, Lohn-, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftsteuer direkt beim Steuerschuldner erhoben, während etwa die Umsatz- und Mineralölsteuer als typische indirekte Steuern zwar vom Verbraucher mit der Ware bezahlt, aber vom Verkäufer als Steuerschuldner überwiesen werden muss.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.