die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland; sie wurde 1957 aus der Bank Deutscher Länder und den bis dahin rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken errichtet. Die Bundesbank, die auch als »Hüterin der Währung« bezeichnet wird, hatte die Aufgabe, die Währung der Bundesrepublik nach innen und außen zu sichern. Sie regelte mithilfe ihrer währungs- und geldpolitischen Befugnisse den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft.
Die Deutsche Bundesbank ist seit Eintritt in die Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) neben den anderen Zentralbanken der Teilnehmerländer Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und wirkt an der Durchführung seiner Aufgaben mit. Das wichtigste Ziel dabei ist die Gewährleistung von Preisstabilität in der Eurozone und darüber hinaus die bankmäßige Durchführung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Dabei sorgt die Bundesbank wie die anderen Zentralbanken im Euroraum dafür, dass die Beschlüsse der
Anschrift: Postfach 100602, 60009 Frankfurt am Main; Telefon: 069 95661; Internet: www.bundesbank.de.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.