Von Covered Warrants spricht man, wenn der Ausgeber dieser Interner Link: Optionsscheine (siehe dort) einen Deckungsbestand von den versprochenen Wertpapieren nachweist. Beispiel: Eine Bank gibt Optionsscheine auf VW-Aktien aus. Dann muss diese Bank nachweisen, dass sie die versprochenen VW-Aktien auch tatsächlich besitzt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.