von einer Zentralstelle aufgrund einer Vereinbarung durchgeführte Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen und Verpflichtungen der Clearingteilnehmer, sodass lediglich die Verrechnungssalden, d. h. die Differenzen zwischen Verpflichtungen und Forderungen, den einzelnen Teilnehmern gutgeschrieben oder belastet werden.
Besonders häufig ist das Clearing im bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten (Bankenclearing). So sind z. B. die Girozentralen die Clearingstellen der Sparkassen im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr besteht ein Clearing zwischen den Zentralbanken der beteiligten Länder.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.